.
Kurzinfo:
in Fachplaner begleitet das Energiekonzept für ein großes, neues Schwimmbad,
das erbaut werden soll. Er ist auch beauftragt, den Nachweis gemäß dem
novellierten Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011, bzw. Wärmegesetz
2011) zu führen. Das Wärmegesetz 2011 betrifft nach dem Wissensstand unseres
Fragestellers nicht Energie, die für Produktionsprozesse in einem Gebäude
benötigt wird. Er ist auch der Meinung, dass die Wärme, die zur Erwärmung des
Beckenwassers benötigt wird, als Prozesswärme einzustufen sei und
dementsprechend nicht unter das Wärmegesetz 2011 falle. Für die Auslegung eines
Blockheizkraftwerkes (BHKW) würde es sich allerdings anbieten, diese
Beckenwassererwärmung mit einzubeziehen. Der Fachplaner fragt uns, ob man dem
Eigentümer die Wärmemenge, die vom BHKW zur Beckenwassererwärmung bereitgestellt
wird, bei der Mindestanforderung nach dem Wärmegesetz 2011 (50 Prozent bei BHKW
gefordert) gutschreiben kann.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
Neu, bauen, planen, errichten, Schwimmbad,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, 2011, EEWärmeG, Wärmegesetz,
BHKW, Blockheizkraftwerk, Wasser, erwärmen, Wassererwärmung,
Becken, Schwimmbecken, Schwimmbeckenwasser, Badewasser,
Beckenwassererwärmung, Auslegung, auslegen, Heizung, anrechnen,
Nutzungspflicht, Pflicht, Ersatzmaßnahme, Grundlastdeckung,
Grundlast, decken, Nachweis, nachweisen, ausstellen, Aussteller,
Ausstellung
Auftrag: Ein
Fachplaner begleitet das Energiekonzept für ein großes, neues Schwimmbad, das
erbaut werden soll. Er ist auch beauftragt, den Nachweis gemäß dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011 – oder kurz: Wärmegesetz 2011)
zu führen.
Praxis + Probleme:
Es handelt sich um das Energiekonzept für ein großes, neues Schwimmbad, das
erbaut werden soll. Die gesamte Wärmemenge mit Beckenwassererwärmung beträgt
4.400.000 Kilowattstunden pro Jahr (kWh/a). Im Falle der Auslegung des BHKW mit
150 Kilowatt (KW) Grundlastdeckung würde es 27 Prozent (%) der benötigten
Wärmemenge abdecken. Die gesamte Wärmemenge ohne Beckenwassererwärmung (also der
Teil, der wirklich für das Wärmegesetz 2011 relevant ist) beträgt 2.040.000
kWh/a. Die Auslegung des BHKW mit 150 kW Grundlastdeckung für das obere Beispiel
(die Grundlast ohne Beckenwassererwärmung liegt drunter) würde 59% der
Wärmemenge abdecken. Im letzten Fall wird das Beckenwasser mit einbezogen.
Fragen: Ist es
zulässig, dem verpflichteten Eigentümer des Schwimmbades die Wärmemenge, die vom
BHKW zur Beckenwassererwärmung gestellt wird, bei der Mindestanforderung nach
dem Wärmegesetz 2011 (50 Prozent bei BHKW gefordert) gutzuschreiben?
Antwort:
14.09.2011 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Energiekonzept
für großes Schwimmbad ausarbeiten unter Berücksichtigung des
Wärmegesetzes 2011
Leseprobe Nichtwohnbau: Fragen
+ Antworten
Wollen Sie unseren Premium-Zugang kennenlernen?
Über 500 Antworten auf EnEV-Praxisfragen finden Sie
als Abonnent in unserem Premium-Bereich. Per E-Mail erfahren Sie über neue Antworten und Downloads.
Premium Zugang: Jetzt informieren und bestellen


|
|