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Kurzinfo:
Ein Bauunternehmen plant und realisiert Wohn- und Nichtwohngebäude und
stellt auch die erforderlichen Energie-Nachweise aus. Es handelt sich im
konkreten Fall um ein neu zu errechtendes Wohngebäude und zwar eine
Doppelhaushälfte. Bislang haben sie zur Erfüllung des
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG 2011) solarthermische Anlagen in
Verbindung mit Gas-Brennwertthermen eingesetzt. Der Fachmann stellte jedoch
fest, dass bei dieser Berechnung häufig Größen von Solarkollektoren erreicht
werden, die aus seiner Sicht nicht notwendig und wirtschaftlich für die reine
Brauchwassererwärmung sind. Er fragt uns ob es zulässig ist, die Solaranlagen
anhand der Anzahl der tatsächlichen Nutzer im Wohngebäude zu dimensionieren.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Solar, Sonne, Solaranlage,
Heizung, heizen, Warmwasser, Warmwassererwärmung, Kollektor,
Kollektorfläche, dimensionieren, berechnen, 15, Prozent, %,
Nutzer, Nutzung, Anzahl, Nutzeranzahl, nachweisen, Nachweis,
korrekt,
Auftrag: Ein
Bauunternehmen plant und realisiert Wohn- und Nichtwohngebäude und stellt auch
die erforderlichen Energie-Nachweise aus.
Praxis: Es handelt
sich um ein neu zu errechtendes Wohngebäude und zwar eine Doppelhaushälfte. Der
Planer fragt uns ob ihre nachfolgende geplante Vorgehensweise rechtskonform und
richtig ist:
Bislang haben sie zur Erfüllung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes
(EEWärmeG 2011) solarthermische Anlagen in Verbindung mit Gas-Brennwertthermen
eingesetzt. Für die Größe der Solaranlage haben sie auf die im Gesetz Anlage 1
(Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien, Abwärme und
Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen und Wärmenetze) genannte
Berechnungsgröße von 0,04 Quadratmeter (m²) Aperturfläche pro m² Nutzfläche
zurückgegriffen.
Probleme: Der
Fachmann stellte jedoch fest, dass bei dieser Berechnung häufig Größen von
Solarkollektoren erreicht werden, die aus seiner Sicht nicht notwendig und
wirtschaftlich für die reine Brauchwassererwärmung sind, weil sie
überdimensioniert sind. Da die erforderliche Abdeckung von 15 Prozent (%)
erneuerbarer Energie mit Solaranlagen auch durch zum Teil deutlich kleinere
Kollektoren erreicht werden kann, würden sie zukünftig die tatsächlich
notwendige Kollektorfläche detailliert berechnen lassen.
Geplante Vorgehensweise:
1. Zuerst wird der Wärmebedarf des geplanten Neubaus ermittelt
(Wärmebedarfsberechnung nach Energieeinsparverordnung EnEV 2009).
2. Danach werden die daraus resultierenden 15% ermittelt.
Beispiel: Primärenergiebedarf vorhanden (Q“p,vorh.)
66,4kWh/m² x Bezugsfläche (AN) 204,96 m² = Primärenergiebedarf des gesamten
Gebäudes pro Jahr 13.609,34 kWh/a x 0,15 = 15% = 2.041,40 kWh (Dieser Wert muss
durch die Solaranlage abgedeckt sein).
Der Solaranlagenlieferant des Fragestellers
berechnet den Brauchwasserbedarf anhand der Anzahl der Nutzer (pro Nutzer 40
Liter pro Tag) und die benötigte Kollektorfläche unter Berücksichtigung der
Ausrichtung.
Beispiel: Bei einem Fünf-Personen-Haushalt beträgt
die Brauchwassermenge pro Tag ca. 200 Liter (l). Die abgegebene Energie des
Kollektors an das Brauchwasser (Leitungsverluste sind bereits berücksichtigt)
beträgt 2.204,38 Kilowattstunden (kWh). Somit würde die Solaranlage den
Wärmeenergiebedarf des Hauses zu 16,19 % decken und das EEWärmeG wäre
eingehalten.
Fragen:
1. Ist die geplante Vorgehensweise rechtskonform und richtig?
2. Ist die angenommene Brauchwassermenge pro Nutzer realistisch?
3. Was passiert, wenn z.B. durch Auszug der Kinder der Bauchwasserbedarf sinkt
und dadurch die 15 % nicht mehr erreicht werden?
4. Gibt es eine Berechnungsgrundlage nach der die Nutzer festgelegt werden,
unabhängig von der tatsächlichen Bewohnerzahl?
5. Kann die Berechnung der Bezugsfläche (AN) auch nach der tatsächlichen
beheizten Fläche angesetzt werden?
Antwort:
19.10.2013 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Neue
Doppelhaushälfte erfüllt energetische Anforderungen nach EnEV
2009 und EEWärmeG 2011 mit Gas-Brennwerttherme und thermischer
Solaranlage
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