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Kurzinfo:
Eine Diplomingenieurin plant eine neue Villa für zwei Personen. Bedingt
durch den Standort kann der Bauherr zur Erfüllung des Wärmegesetzes nur
Solaranlagen nutzen. Der Auftraggeber / Bauherr möchte diese Solartechnik mit
einer konventionellen Heiztechnik kombinieren und lehnt jede Art von
kontrollierter Lüftung über eine Lüftungsanlage strikt ab. Die Planerin hat die
Solaranlage nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aufgrund der
Gebäudenutzfläche ausgelegt. Diese Berechnung ergab eine viel zu große
Solaranlage deren Wärme-Ertrag im Haus nicht genutzt werden könnte. Es stellt
sich die Frage, welche technischen Möglichkeiten bestehen um eine wirtschaftlich
sinnvolle Lösung zu finden und auch die Wünschen des Bauherrn zu erfüllen.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011,
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Neubau, neu, erbauen,
errichten, Wohnhaus, Villa, Luxusvilla, Wohngebäude,
Solarthermie, Solaranlage, Dimensionierung, Anforderungen,
erfüllen
Auftrag: Eine
Diplom-Bauingenieurin plant ein Wohnhaus für zwei Personen und für die Nachweise
gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und dem
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011).
Praxis: Unsere
Fragestellerin plant den Neubau eines Einfamilienhauses in sehr gehobenen
Standard: Auf den über 400 m² Nutzfläche werden zwei Personen wohnen. Das neue
Haus muss auch die Anforderungen des EEWärmeG 2011 erfüllen, d.h. ein Teil der
Energie zum Heizen, Warmwassererwärmen, Lüften und Kühlen sollte über
erneuerbare Energien erfolgen oder mit anerkannten Ersatzmaßnahmen die
Energieeffizienz des Hauses steigern.
Probleme: Die Lage
des Hauses erlaubt jedoch nur regenerative Energien nur über thermische
Solaranlagen zu nutzen. Der Bauherr möchte die solarthermischen Anlagen mit
konventioneller Heizungstechnik kombinieren, obwohl die Planerin dazu abgeraten
hat.
Auch hat sie dem Auftraggeber auf die Möglichkeiten einer kontrollierten Lüftung
über eine Lüftungsanlage empfohlen. Doch der Bauherr lehnt eine Lüftungsanlage
kategorisch ab.
Nach Ansicht unserer Fragestellerin kann demnach das EEWärmeG 2011 in diesem
Fall auch nicht über anerkannte Ersatzmaßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz des Neubaus erreicht werden.
Bei einer ersten überschlägigen Berechnung für den Nachweis nach EnEV 2009 und
EEWärmeG 2011 hat unsere Fragestellerin Folgendes festgestellt: Legt sie die
Größe der Solaranlage gemäß EnEV 2009 auf die Nutzfläche des Gebäudes aus,
ergibt sich eine Kollektorfläche die für die beiden Nutzer viel zu groß wäre. Im
Haus sind auch keine anderen Verbraucher, wie Schwimmbad oder ähnliches
vorgesehen, die die überschüssige Wärme aufnehmen könnten.
Fragen: Gibt es eine
Möglichkeit sowohl den Wünschen des Bauherrn zu entsprechen - Solarthermie
kombiniert mit konventioneller Heizung und natürliche Lüftung - als auch eine
technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden mit der die neue Villa
das EEWärmeG 2011 erfüllt?
Antwort:
23.01.2014 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Neubau
Luxusvilla mit über 400 m² Nutzfläche: EnEV 2009 und EEWärmeG
über Solarthermie erfüllen
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