Energieausweis und EnEV 2009

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Energieausweis und EnEV: Praxis-Dialog Neubau Luxusvilla mit über 400 m² Nutzfläche: EnEV 2009 und EEWärmeG 2011 über Solarthermie erfüllen

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Kurzinfo:
Eine Diplomingenieurin plant eine neue Villa für zwei Personen. Bedingt durch den Standort kann der Bauherr zur Erfüllung des Wärmegesetzes nur Solaranlagen nutzen. Der Auftraggeber / Bauherr möchte diese Solartechnik mit einer konventionellen Heiztechnik kombinieren und lehnt jede Art von kontrollierter Lüftung über eine Lüftungsanlage strikt ab. Die Planerin hat die Solaranlage nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) aufgrund der Gebäudenutzfläche ausgelegt. Diese Berechnung ergab eine viel zu große Solaranlage deren Wärme-Ertrag im Haus nicht genutzt werden könnte. Es stellt sich die Frage, welche technischen Möglichkeiten bestehen um eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden und auch die Wünschen des Bauherrn zu erfüllen.

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Aspekte: EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, EEWärmeG, 2011, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, Neubau, neu, erbauen, errichten, Wohnhaus, Villa, Luxusvilla, Wohngebäude, Solarthermie, Solaranlage, Dimensionierung, Anforderungen, erfüllen

Auftrag: Eine Diplom-Bauingenieurin plant ein Wohnhaus für zwei Personen und für die Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG 2011).

Praxis: Unsere Fragestellerin plant den Neubau eines Einfamilienhauses in sehr gehobenen Standard: Auf den über 400 m² Nutzfläche werden zwei Personen wohnen. Das neue Haus muss auch die Anforderungen des EEWärmeG 2011 erfüllen, d.h. ein Teil der Energie zum Heizen, Warmwassererwärmen, Lüften und Kühlen sollte über erneuerbare Energien erfolgen oder mit anerkannten Ersatzmaßnahmen die Energieeffizienz des Hauses steigern.

Probleme: Die Lage des Hauses erlaubt jedoch nur regenerative Energien nur über thermische Solaranlagen zu nutzen. Der Bauherr möchte die solarthermischen Anlagen mit konventioneller Heizungstechnik kombinieren, obwohl die Planerin dazu abgeraten hat.
Auch hat sie dem Auftraggeber auf die Möglichkeiten einer kontrollierten Lüftung über eine Lüftungsanlage empfohlen. Doch der Bauherr lehnt eine Lüftungsanlage kategorisch ab.
Nach Ansicht unserer Fragestellerin kann demnach das EEWärmeG 2011 in diesem Fall auch nicht über anerkannte Ersatzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz des Neubaus erreicht werden.
Bei einer ersten überschlägigen Berechnung für den Nachweis nach EnEV 2009 und EEWärmeG 2011 hat unsere Fragestellerin Folgendes festgestellt: Legt sie die Größe der Solaranlage gemäß EnEV 2009 auf die Nutzfläche des Gebäudes aus, ergibt sich eine Kollektorfläche die für die beiden Nutzer viel zu groß wäre. Im Haus sind auch keine anderen Verbraucher, wie Schwimmbad oder ähnliches vorgesehen, die die überschüssige Wärme aufnehmen könnten.

Fragen: Gibt es eine Möglichkeit sowohl den Wünschen des Bauherrn zu entsprechen - Solarthermie kombiniert mit konventioneller Heizung und natürliche Lüftung - als auch eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden mit der die neue Villa das EEWärmeG 2011 erfüllt?

Antwort: 23.01.2014 -  wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:

Antwort in Pdf-Format Neubau Luxusvilla mit über 400 m² Nutzfläche: EnEV 2009 und EEWärmeG über Solarthermie erfüllen

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