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Kurzinfo:
Eine Diplom-Bauingenieurin berät den Eigentümer eines neuen
Mehrfamilienhauses, welches als Ferienhaus genutzt wird. Das Haus wurde im Jahr
2010 nach den Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) erbaut. Das
Gebäude ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, die über eine Wärmepumpe
versorgt wird. Als Medium dient das Kältemittel 209 (Propan). Das Problem: Die
Fußbodenheizung für die Wohnungen kann man nur über eine Referenzschaltung in
der größten Wohnung des Hauses regeln. Es stellt sich die Frage ob in diesem
Fall die Anforderung der EnEV 2009 greift und in jedem Raum eine Regelung
installiert sein muss.
|Aspekte
|Auftrag
|Praxis
|Probleme
|Fragen
|Antwort
Aspekte:
EnEV, 2009, Energieeinsparverordnung, Neubau, Wohngebäude,
Mehrfamilienhaus, Heizung, Wärmepumpe, Fußbodenheizung,
Regelung, Kältemittel, Propan, Ferienhaus, Wochenendhaus,
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Verteilungseinrichtung, Warmwasseranlage, Einzelgerät, Ausnahme,
innovativ, Energieträger, Wasser, Energietransport,
Flächenheizung
Auftrag: Eine
Diplom-Bauingenieurin betreut den Bauherrn im Rahmen einer Energieberatung und
befasst sich insbesondere mit den energetischen Aspekten und der Anlagentechnik
im Mehrfamilienhaus.
Praxis: Es handelt
sich um ein neues Mehrfamilienhaus, das als Ferienhaus genutzt wird, Baujahr
2010, geplant nach EnEV 2009.
Es war vorgesehen das Haus im Winter temporär an Monteure zu vermieten. Die
jährliche Nutzungsphase war demnach von Anfang an über vier Monate geplant. Das
Haus ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, die über eine einzige
Wärmepumpe für das gesamte Haus versorgt wird. Als Medium nutzt der
Heizkreislauf das Kältemittel 209 (Propan).
Probleme: Durch die
unterschiedliche Wohnungsbelegung mit teilweisem Leerstand, welcher bereits
Planungsbestandteil war, kommt es beim Betrieb durch die fehlende raumweise
Regelung zu einer enormen Überschreitung - bis zum Zehnfachen des berechneten
Endenergiebedarfs.
Ursprünglich war in jeder der Wohnungen eine separate Regelung über einen
Führungsraum der Wohneinheit eingerichtet. Hiermit war jedoch keine erträgliche
Beheizung der Wohnräume zu erreichen. Es war in allen Räumen entweder warm oder
kalt, eine Regelung einzelner Wohnungen oder gar einzelner Räume war nicht
möglich. Nach Aussage des Herstellers sind hier maximal zwei Grad
Temperaturdifferenz in den einzelnen Wohnungen zu erreichen gewesen.
Aus diesem Grund wurde die Heizungsfirma zur Nachbesserung aufgefordert. Als
Lösung definierten sie den größten Raum in der größten Wohnung als Führungsraum
für das gesamte Haus. Die Heizung läuft jetzt allerdings immer unter Volllast
und in einem uneffektiven Bereich. Das Ergebnis ist mehr als unbefriedigend. Die
Betriebskosten sprengen jeden Rahmen und lassen die bei Angebotsabgabe der
vorgegebenen Verbräuche - welche ausschlaggebend für die Beauftragung waren -
vollkommen absurd erscheinen.
Fragen: Nach EnEV
2009, § 14 (Verteilungseinrichtungen und Warmwasseranlagen), Absatz 2 müssen
heizungstechnische Anlagen mit Wasser als Wärmträger raumweise geregelt werden.
Gilt diese Anforderung auch bei Propan als Wärmeträger? Der oben angegebene §
14, Absatz 2 der EnEV 2009 erlaubt lediglich bei Einzelheizgeräten eine Ausnahme
von dieser Regel. Dieses trifft im vorliegenden Praxisfall aus Sicht der
Fragestellerin nicht zu. Würde es den Sinn des §14 (2) nicht vollkommen
torpedieren, wenn Propan als Wärmeträger nicht auch dieser Anforderung – der
raumweisen Regelung - unterliegt?
Antwort:
31.03.2014 - wenn Sie unseren Premium Zugang abonniert haben, lesen Sie die folgende passwortgeschützte Antwort:
Fußbodenheizung
mit Wärmepumpe regeln in Mehrfamilienhaus nach EnEV 2009 geplant
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