Frage: Bei dem ziegelgedeckten Steildach
eines bestehenden Gebäudes mit beheiztem Dachraum sollen die Dachziegel erneuert
werden; die darunter befindliche Lattung bleibt unverändert. Die vorhandene
Zwischensparrendämmung genügt nicht den Anforderungen der EnEV 2009. Muss mit
dem Austausch der Dachziegel das Dach den Anforderungen nach
Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 4a EnEV durch erhöhte Dämmung angepasst werden?
Welche maximale Wärmeleitfähigkeit gibt die EnEV für die Dämmung vor, wenn die
Dämmschichtdicke durch die Sparrenhöhe begrenzt ist?
Antwort der Projektgruppe EnEV der Fachkommission "Bautechnik" der
Bauministerkonferenz vom 23. Februar 2010, veröffentlicht am 8. März 2010:
-
Nach Anlage
3 Nr. 4.1 Buchst. b EnEV müssen Steildächer, die beheizte
oder gekühlte Dachräume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen,
dann die Anforderungen nach
Tabelle 1 Zeile 4a erfüllen, wenn die Dachhaut ersetzt oder
neu aufgebaut wird.
-
Die dieser Anforderung zu Grunde
liegenden Gutachten gingen von der Annahme aus, dass dabei die
gesamte Dachhaut einschließlich Lattung und ggf. Unterspannbahn
(und ggf. Schalung) ersetzt oder neu aufgebaut wird und die
Kosten hierfür als „Ohnehin - Kosten“ anzusetzen sind.
-
Als Dachhaut im Sinne von Anlage 3
Nr. 4.1 Buchstabe b EnEV ist vor diesem Hintergrund also die
Einheit aus Dachdeckung mit darunter befindlicher Lattung, ggf.
Unterspannbahn und ggf. Schalung zu verstehen.
-
Für den Fall, dass bei einem
Steildach lediglich die Dachziegel ohnehin ersetzt werden
sollen, ist die generelle wirtschaftliche Vertretbarkeit einer
Verpflichtung zur Wärmedämmung der betroffenen Flächen derzeit
nicht nachgewiesen. Werden Lattung, ggf. vorhandene
Dachabdichtung und ggf. vorhandene Schalungen nicht ersetzt, so
greift die Verpflichtung des § 9 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage
3 Nr. 4.1 Buchst. b EnEV folglich nicht.
-
Werden dagegen alle Schichten der
Dachhaut erneuert, so muss das Dach die Anforderungen nach
Anlage 3 Tabelle 1 Zeile 4a EnEV einhalten. Ist die
Dämmschichtdicke bei Zwischensparrendämmung wegen der
Sparrenhöhe oder wegen der innenseitigen Bekleidung begrenzt,
gilt die Anforderung als
erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik
höchstmögliche Dämmschichtdicke eingebaut wird oder bereits
eingebaut ist. Die EnEV begrenzt die Wärmeleitfähigkeit des
dafür verwendeten Dämmmaterials nicht.

Fragen+Antworten zur EnEV 2009 nach Themen
finden





|
|