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27.09.2011
Lesen Sie die
Antworten Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen,
Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, verantwortlich für die Umsetzung der
Energieeinsparverordnung (EnEV):
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www.mwebwv.nrw.de
1. Sind in Ihrem Bundesland
die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2009, § 10 im
Landesbaurecht – beispielsweise in einer
EnEV-Durchführungsverordnung – verankert?
Antwort für NRW:
Ja, in NRW ist in der Verordnung zur Umsetzung der
Energieeinsparverordnung vom 26.11.2009 den unteren
Bauaufsichtsbehörden die Überwachung der in der EnEV
2009 festgesetzten Anforderungen übertragen worden.
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NRW: Verordnungen und technische Baubestimmungen
2. Wie kontrollieren Sie in
Ihrem Bundesland ob die Eigentümer den Nachrüstpflichten
nach EnEV 2009, § 10 auch tatsächlich nachkommen?
Antwort für NRW:
Die Nachrüstpflicht der Eigentümer ist durch die EnEV
2009 abschließend vorgegeben und unterliegt der
Eigenkontrolle durch den Eigentümer. Systematische
Kontrollen von Amtswegen sind in NRW nicht vorgesehen.
Anlassbezogen ist die Zuständigkeit der unteren
Bauaufsichtsbehörde im Rahmen des Vorgaben für das
Verwaltungshandelns gegeben.
3. Mit welchen Strafen
(Bußgeldern) können säumigen Eigentümer belangt werden,
wenn sie ihren Nachrüst-Pflichten nicht richtig und
nicht fristgerecht nachkommen?
Antwort für NRW:
Die Erfüllung der Nachrüstpflichten der
Gebäudeeigentümer wird durch eine Unternehmererklärung
nachgewiesen, die sich der Eigentümer ausstellen lassen
muss. Kann der Eigentümer diese der unteren
Bauaufsichtsbehörde auf Verlangen nicht vorlegen, begeht
er eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit.
4. An wen können sich
betroffene Mieter und Nutzer wenden, wenn sie
feststellen, dass der Eigentümer seiner Nachrüstpflicht
nach EnEV 2009, § 10 nicht nachkommt?
Antwort für NRW:
Wie in der Antwort auf die Frage 1 ausgeführt ist
öffentlich-rechtlich die untere Bauaufsichtsbehörde
zuständig. Die Pflicht des Eigentümers zur Nachrüstung
kann aber auch von Mietern und Nutzern zivilrechtlich
eingefordert werden.
5. Auf welchen Webseiten
finden Interessierte Informationen zu der Umsetzung der
EnEV-Nachrüstpflichten in Ihrem Bundesland und wen
können sie wegen Fragen kontaktieren?
Antwort für NRW:
Zu vielen Fragen der Anwendung der
Energieeinsparverordnung u. a. auch zur Nachrüstpflicht
sind länderübergreifend Auslegungen erarbeitet und
veröffentlicht worden. Sie sind auf der Homepage des
Deutschen Instituts für Bautechnik unter www.dibt.de zu
finden.
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DIBt:
Auslegungen zur EnEV 2009
Quelle: Antworten des Ministeriums für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen -
am 21. Sept. 2011 per E-Mail erhalten.
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www.mwebwv.nrw.de
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