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27.09.2011
Lesen Sie die
Antworten des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr
Saarland, verantwortlich für die Umsetzung der
Energieeinsparverordnung (EnEV):
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www.saarland.de
1. Sind in Ihrem Bundesland
die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2009, § 10 im
Landesbaurecht – beispielsweise in einer
EnEV-Durchführungsverordnung – verankert?
2. Wie kontrollieren Sie in
Ihrem Bundesland ob die Eigentümer den Nachrüstpflichten
nach EnEV 2009, § 10 auch tatsächlich nachkommen?
Antwort für Saarland
auf beide Fragen: Die Nachrüstverpflichtungen bei
Anlagen und Gebäuden sind nach den Bestimmungen der EnEV
vom Eigentümer eines Gebäudes verpflichtend zu erfüllen.
Vom Verordnungsgeber wurden durch die Änderungen in der
EnEV 2009 entsprechende Verantwortliche und die
Nachweisführung in den §§ 26, 26a und 26b neu
aufgenommen, wodurch der Erlass weiterer landeseigener
Durchführungsvorschriften entfallen konnte. Die
Anforderungen an die Anlagentechnik werden vom
Schornsteinfegerhandwerk des Saarlandes überprüft.
Weitergehende Einzelprüfungen in bestehenden Gebäuden
insbesondere im Hinblick auf Durchführung der Dämmung
oberster Geschossdecken finden behördlicherseits nicht
statt.
3. Mit welchen Strafen
(Bußgeldern) können säumigen Eigentümer belangt werden,
wenn sie ihren Nachrüst-Pflichten nicht richtig und
nicht fristgerecht nachkommen?
Antwort für Saarland:
Der Verordnungsgeber hat in seiner Verordnung im § 27
die Ordnungswidrigkeiten benannt. Die Ahndung
entsprechender Ordnungswidrigkeiten erfolgt nach
allgemein gültigen gesetzlichen Regelungen des Landes.
Ein gesonderter Bußgeld- bzw.
Ordnungswidrigkeitenkatalog für die EnEV ist nicht
eingeführt.
4. An wen können sich
betroffene Mieter und Nutzer wenden, wenn sie
feststellen, dass der Eigentümer seiner Nachrüstpflicht
nach EnEV 2009, § 10 nicht nachkommt?
Antwort für Saarland:
Zuständige Stellen für die Umsetzung der EnEV sind die
Unteren Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes.
5. Auf welchen Webseiten
finden Interessierte Informationen zu der Umsetzung der
EnEV-Nachrüstpflichten in Ihrem Bundesland und wen
können sie wegen Fragen kontaktieren?
Antwort für Saarland:
Informationen zur EnEV sind u. a. auf der Homepage
des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr des
Saarlandes explizit zu finden.
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www.saarland.de
Quelle: Antworten des Ministeriums für Umwelt, Energie und
Verkehr Saarland - am 22. Sept. 2011 per E-Mail erhalten.
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www.saarland.de
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