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Sanierungspflichten im Bestand

Saarland: Sanierungspflichten nach EnEV 2009 § 10 (nachrüsten bei Anlagen und Gebäuden) in der Praxis

Autorin: Melita Tuschinski, Herausgeberin www.EnEV-online.de

.
+ 27.09.2011
+ Lesen Sie die Antworten des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr Saarland, verantwortlich für die Umsetzung der Energieeinsparverordnung (EnEV):
| www.saarland.de


1. Sind in Ihrem Bundesland die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2009, § 10 im Landesbaurecht – beispielsweise in einer EnEV-Durchführungsverordnung – verankert?

2. Wie kontrollieren Sie in Ihrem Bundesland ob die Eigentümer den Nachrüstpflichten nach EnEV 2009, § 10 auch tatsächlich nachkommen?

Antwort für Saarland auf beide Fragen: Die Nachrüstverpflichtungen bei Anlagen und Gebäuden sind nach den Bestimmungen der EnEV vom Eigentümer eines Gebäudes verpflichtend zu erfüllen. Vom Verordnungsgeber wurden durch die Änderungen in der EnEV 2009 entsprechende Verantwortliche und die Nachweisführung in den §§ 26, 26a und 26b neu aufgenommen, wodurch der Erlass weiterer landeseigener Durchführungsvorschriften entfallen konnte. Die Anforderungen an die Anlagentechnik werden vom Schornsteinfegerhandwerk des Saarlandes überprüft. Weitergehende Einzelprüfungen in bestehenden Gebäuden insbesondere im Hinblick auf Durchführung der Dämmung oberster Geschossdecken finden behördlicherseits nicht statt.

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3. Mit welchen Strafen (Bußgeldern) können säumigen Eigentümer belangt werden, wenn sie ihren Nachrüst-Pflichten nicht richtig und nicht fristgerecht nachkommen?

Antwort für Saarland: Der Verordnungsgeber hat in seiner Verordnung im § 27 die Ordnungswidrigkeiten benannt. Die Ahndung entsprechender Ordnungswidrigkeiten erfolgt nach allgemein gültigen gesetzlichen Regelungen des Landes. Ein gesonderter Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitenkatalog für die EnEV ist nicht eingeführt.

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4. An wen können sich betroffene Mieter und Nutzer wenden, wenn sie feststellen, dass der Eigentümer seiner Nachrüstpflicht nach EnEV 2009, § 10 nicht nachkommt?

Antwort für Saarland: Zuständige Stellen für die Umsetzung der EnEV sind die Unteren Bauaufsichtsbehörden des Saarlandes.

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5. Auf welchen Webseiten finden Interessierte Informationen zu der Umsetzung der EnEV-Nachrüstpflichten in Ihrem Bundesland und wen können sie wegen Fragen kontaktieren?

Antwort für Saarland: Informationen zur EnEV sind u. a. auf der Homepage des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes explizit zu finden.
|
www.saarland.de


Quelle: Antworten des Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr Saarland - am 22. Sept. 2011 per E-Mail erhalten.
|
www.saarland.de

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