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30.09.2011
Lesen Sie die
Antworten des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, verantwortlich für die Umsetzung der
Energieeinsparverordnung (EnEV):
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www.smi.sachsen.de
1. Sind in Ihrem Bundesland
die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2009, § 10 im
Landesbaurecht – beispielsweise in einer
EnEV-Durchführungsverordnung – verankert?
Antwort für Sachsen:
Nein.
2. Wie kontrollieren Sie in
Ihrem Bundesland ob die Eigentümer den Nachrüstpflichten
nach EnEV 2009, § 10 auch tatsächlich nachkommen?
Antwort für Sachsen:
Die Kontrolle der Nachrüstpflicht nach § 10 Abs. 1 und 2
EnEV ist vom Bund geregelt. Diese obliegt nach § 26b
EnEV dem Bezirksschornsteinfegermeister.
Landesvorschriften zur Kontrolle der
EnEV-Nachrüstpflicht gibt es im Freistaat Sachsen nicht.
3. Mit welchen Strafen
(Bußgeldern) können säumigen Eigentümer belangt werden,
wenn sie ihren Nachrüst-Pflichten nicht richtig und
nicht fristgerecht nachkommen?
Antwort für Sachsen:
Der Bund hat Ordnungswidrigkeiten nach § 27 EnEV mit
entsprechenden Bußgeldtatbeständen nach § 8 Abs. 2 des
Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) geregelt. Eine
Ermächtigung der Länder, darüber hinaus weitere
Regelungen zu treffen, ist nicht gegeben.
4. An wen können sich
betroffene Mieter und Nutzer wenden, wenn sie
feststellen, dass der Eigentümer seiner Nachrüstpflicht
nach EnEV 2009, § 10 nicht nachkommt?
Antwort für Sachsen:
Mieter und Nutzer können sich an die für den Vollzug der
EnEV zuständige untere Bauaufsichtsbehörde wenden.
5. Auf welchen Webseiten
finden Interessierte Informationen zu der Umsetzung der
EnEV-Nachrüstpflichten in Ihrem Bundesland und wen
können sie wegen Fragen kontaktieren?
Antwort für Sachsen:
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im
Übrigen finden Interessierte Informationen auf den
Webseiten der Sächsischen Energieagentur (saena).
Im Falle von Nachfragen kann die Beraterhotline der
Sächsischen Energieagentur GmbH (03 51 / 49 10 31 79)
kontaktiert werden.
Quelle: Antworten des des Sächsischen Staatsministeriums des
Innern - am 30. Sept. 2011 per E-Mail erhalten.
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www.smi.sachsen.de
Lesen Sie die Antworten der
zuständigen Behörden:
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