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29.09.2011
Lesen Sie die
Antworten des Ministeriums für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern, verantwortlich für die Umsetzung der
Energieeinsparverordnung (EnEV):
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www.vm.mv-regierung.de
1. Sind in Ihrem Bundesland
die Nachrüstpflichten gemäß EnEV 2009, § 10 im
Landesbaurecht – beispielsweise in einer
EnEV-Durchführungsverordnung – verankert?
2. Wie kontrollieren Sie in
Ihrem Bundesland ob die Eigentümer den Nachrüstpflichten
nach EnEV 2009, § 10 auch tatsächlich nachkommen?
Gemeinsame Antwort für
Mecklenburg-Vorpommern: Der § 26b der EnEV regelt,
dass die Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen der
Feuerstättenschau die Einhaltung der Nachrüstpflicht
nach § 10 Absatz 1 und 2 zu prüfen haben. Bei
Nichteinhaltung soll der Eigentümer mit angemessener
Frist zur Nacherfüllung aufgefordert werden. Werden die
Pflichten in der gesetzten Frist nicht erfüllt, ist die
zuständige Behörde (in MV untere Bauaufsichtsbehörde) zu
informieren.
3. Mit welchen Strafen
(Bußgeldern) können säumigen Eigentümer belangt werden,
wenn sie ihren Nachrüst-Pflichten nicht richtig und
nicht fristgerecht nachkommen?
Antwort für
Mecklenburg-Vorpommern: Die Nichteinhaltung der
Forderungen des § 10 Absatz 1 bis 4 sind keine
Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 27.
4. An wen können sich
betroffene Mieter und Nutzer wenden, wenn sie
feststellen, dass der Eigentümer seiner Nachrüstpflicht
nach EnEV 2009, § 10 nicht nachkommt?
Antwort für
Mecklenburg-Vorpommern: Sie können sich an die
unteren Bauaufsichtsbehörden wenden.
5. Auf welchen Webseiten
finden Interessierte Informationen zu der Umsetzung der
EnEV-Nachrüstpflichten in Ihrem Bundesland und wen
können sie wegen Fragen kontaktieren?
Antwort für
Mecklenburg-Vorpommern:
Interessierte finden Informationen auf den
Internetseiten z.B. des BMVBS oder der DENA.
Interessenten können an die für sie zuständige untere
Bauaufsichtsbehörde wenden. |
www.dena.de
Quelle: Antworten des Ministeriums für Verkehr, Bau und
Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern - am 29. Sept. 2011 per E-Mail erhalten.
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www.vm.mv-regierung.de
Lesen Sie die Antworten der
zuständigen Behörden:
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